Wann benötige ich eine Freizügigkeitslösung?

Wenn Sie aus einer Pensionskasse ausscheiden, benötigen Sie eine Freizügigkeitslösung – am besten mit der Möglichkeit, Ihr bereits angespartes Pensionskassenguthaben ganz nach Ihren Wünschen gewinnbringend anzulegen.

Eine Freizügigkeitslösung kommt unter folgenden Umständen infrage:

  • Auszeit: Sie machen einen längeren Sprachaufenthalt, ein Sabbatical, eine Aus- oder Weiterbildung oder Babypause
  • Arbeitspause oder Arbeitslosigkeit: falls Sie nicht erwerbstätig sind, auch wenn Sie Arbeitslosenunterstützung beziehen
  • Auswandern: Sie können Ihr Geld (oder einen Teil davon) dennoch auf einem Freizügigkeitskonto in der Schweiz anlegen, bestenfalls in einem steuergünstigen Kanton und mit digitalem Zugriff auf eine Webapp
  • Berufliche Selbstständigkeit: Ihr angespartes Pensionskassenguthaben (oder einen Teil davon) können Sie direkt in eine Freizügigkeitslösung investieren
  • Frühpension
  • Wechsel des Berufs: wenn der Unterbruch dazwischen mehr als 6 Monate dauert
  • Wechsel des Arbeitspensums: Wenn Sie unter die Eintrittsschwelle der 2. Säule fallen, sind Sie nicht mehr pensionskassenversichert
  • Scheidung: Je nach Situation benötigen Sie nach einer Scheidung eine Freizügigkeitslösung

Wie sicher ist mein Freizügigkeitsguthaben bei der Tellco?

Im Fall eines Bankenkonkurses ist das Freizügigkeitsguthaben eines Kontoinhabers bis zu CHF 100’000.– konkursprivilegiert. Das heisst, dass diese Gelder in die zweite und nicht in die dritte Konkursklasse fallen. Freizügigkeitsguthaben, die in Wertschriften bzw. Anlagefonds investiert sind, stehen sogar noch besser da: Wertschriften gelten als Sondervermögen und sind kein Bestandteil der Konkursmasse der Bank.

Wie kann ich mein Freizügigkeitsguthaben zur Tellco transferieren?

Sie können sich auf der Tellco ePlix Webapp registrieren und danach jederzeit per Mausklick ein Formular zum Transfer der Vorsorgegelder anfordern.

Sofern Sie bereits ein Freizügigkeitskonto besitzen, können Sie dieses Formular direkt an Ihre bisherige Freizügigkeitseinrichtung schicken. Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich – unter der Berücksichtigung der bestehenden Kündigungsfristen und der gesetzlich vorgeschriebenen Maximalzahl an Freizügigkeitskonti.
Falls Sie aus einem der oben genannten Gründe aus einer Pensionskasse ausscheiden und noch kein Freizügigkeitskonto besitzen, können Sie das Formular direkt an die bisherige Pensionskasse schicken.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Konto- und einer Wertschriftenlösung?

Der Unterschied ist der jeweilige Wertschriftenanteil. Bei einer Kontolösung ist Ihr Vorsorgeguthaben zu 100% auf einem festverzinsten Konto, mit 0% Wertschriftenanteil (kein Risiko). Ein sogenanntes Portfolio oder Wertschriftendepot setzt sich wiederum aus einem Konto- und Wertschriftenanteil zusammen. Der Wertschriftenanteil und insbesondere die Aktienquote kann dann je nach gewählter Risikoklasse variieren.

Welche Investitionsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Bei der Tellco können Sie Ihre Freizügigkeitslösung ganz nach Ihrem Geschmack zusammenstellen. Sie können sich beispielsweise einen der vier bewährten Tellco Strategiefonds aussuchen. Diesen können Sie optional sogar noch weiter mit spannenden Themenfonds diversifizieren. Für Personen, die eine vollständig individuelle Strategie möchten, bieten wir eine Vielzahl an kostengünstigen ETFs (Exchange Traded Funds) zur Auswahl. Weitere Informationen sowie die Fonds-Auswahlliste finden Sie hier:

Zu meinen Anlagemöglichkeiten

Kann ich mehrere Freizügigkeitskonti oder Wertschriftendepots besitzen?

Grundsätzlich sind gemäss Gesetz mehrere Freizügigkeitskonti zulässig. Bei der Tellco können Sie insgesamt zwei Freizügigkeitskonti bzw. Wertschriftendepots eröffnen, sofern die jeweiligen Freizügigkeitsgelder aus zwei unterschiedlichen Vorsorgeplänen stammen.

Kann ich versäumte Jahre nachzahlen bzw. freiwillige Einlagen auf mein Freizügigkeitskonto tätigen?

Nein, freiwillige Einlagen bzw. Nach- oder Einzahlungen sind gesetzlich nicht zulässig. Erlaubt sind einzig Übertragungen von Vermögenswerten von einer Pensionskasse oder von einem anderen Freizügigkeitskonto.

Die Pensionskasse meines neuen Arbeitgebers sagt mir, dass ich zu viel Vorsorgeguthaben besitze. Was ist damit gemeint?

Ein beruflicher Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber und somit zu einer neuen Pensionskasse führt zur Übertragung Ihres Vorsorgeguthabens. Es kann daher sein, dass aufgrund des veränderten Vorsorgeplans Ihr aktuelles Vorsorgeguthaben zu gross ist. Dies ist beispielsweise möglich, wenn Sie neu einen tieferen Lohn erhalten oder im Vorsorgeplan Ihres neuen Arbeitgebers generell tiefere Sparsätze vorgesehen sind.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, so können Sie den überschiessenden Teil Ihres Guthabens auf einem Freizügigkeitskonto anlegen bzw. parkieren.

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Wann kann ich mein Freizügigkeitskapital ordentlich beziehen?

Ihr Freizügigkeitsguthaben können Sie frühestens 5 Jahre vor der Pension (Stand 2023: 64 Jahre bei Frauen bzw. 65 Jahre bei Männern) bzw. spätestens 5 Jahre nach dem ordentlichen AHV-Rücktrittsalter beziehen.

Bitte beachten Sie, dass bei der Auszahlung Ihres Freizügigkeitskapitals keine periodische Auszahlung möglich ist. Das heisst, Sie können Ihr Freizügigkeitsguthaben nicht im Sinne einer monatlichen Rente beziehen.

Kann ich mein Freizügigkeitsguthaben auch bereits vor meiner Pension beziehen?

In folgenden Fällen ist ein Bezug Ihres Freizügigkeitsguthabens vor der ordentlichen Pensionierung möglich:

  • Bei selbstständiger Erwerbstätigkeit im Haupterwerb in der Schweiz;
  • Im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF);
  • Beim Wegzug ins Ausland.

Hinweis: Bei einem Zuzug in ein EU-/EFTA-Land kann nur der überobligatorische Teil Ihres Vorsorgeguthabens vorbezogen werden.

Was kann ich tun, wenn ich kurz vor der Pensionierung stehe und die Lage an den Börsen nicht optimal ist?

Grundsätzlich ist eine ungünstige Börsenlage zum Pensionierungszeitpunkt kein Problem, denn Sie können die Auszahlung Ihres Freizügigkeitsguthabens bis zu maximal 5 Jahre nach dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Stand 2023: 64 Jahre bei Frauen bzw. 65 Jahre bei Männern) aufschieben. Sollte sich die Lage an der Börse dann wieder erholen, können Sie Ihre Anlage jederzeit liquidieren und das Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen.

Sie möchten Ihr Vorsorgevermögen noch nicht auszahlen lassen?

Bei uns haben Sie die Möglichkeit, Ihr Vorsorgevermögen mit Wertschriften zum Zeitpunkt der Auszahlung auf das Privatdepot übertragen zu lassen.

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HINWEIS: Wichtige Gesetzesänderungen ab 2024 bei der Auszahlung von Freizügigkeitsguthaben

Mit der AHV-Reform 21 tritt per 1. Januar 2024 eine Gesetzesrevision in Kraft, die Auswirkungen auf den Bezug von Freizügigkeitsguthaben hat.
Bisher war es möglich, dass Versicherte die Auszahlung ihres Freizügigkeitsguthabens bis maximal fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Stand 2023: 64 Jahre bei Frauen bzw. 65ִ Jahre bei Männern) aufschieben konnten.

Neu gibt es aber eine Einschränkung:
Ein Aufschieben des Bezugs ist nur noch für Personen möglich, die nach dem ordentlichen Rentenalter weiterarbeiten. Das heisst, sofern sie sich ordentlich pensionieren lassen und nicht mehr weiterarbeiten, müssen sie sich ihr Freizügigkeitsguthaben auszahlen lassen.

Der Gesetzgeber räumt den Versicherten eine Übergangsfrist ein:
Personen, die das ordentliche Rentenalter (neu Referenzalter) in der Zeit von 2024 bis 2029 erreichen werden, können die Auszahlung des Freizügigkeitsguthabens noch aufschieben, auch wenn sie nicht mehr erwerbstätig sind – maximal aber 5 Jahre oder bis spätestens zum Ende der Übergangsfrist am 31. Dezember 2029.

Falls Sie kurz vor der Pensionierung stehen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Vorsorgesituation zu prüfen und Ihre Vorsorgeplanung gegebenenfalls anzupassen.

Was muss ich aus steuerlichen Gründen beachten?

Das Freizügigkeitsvermögen und die Erträge sind steuerfrei, solange das Kapital auf einem Freizügigkeitskonto angelegt ist. Das heisst, auch wenn Sie Ihr Kapital in eine andere Vorsorgeeinrichtung übertragen, werden Steuern erst bei der Auszahlung fällig. Daher empfehlen wir Ihnen, den Bezug Ihres Vorsorgekapitals möglichst lange aufzuschieben.

Denn Steuern fallen erst an, wenn eine der folgenden Situationen eintrifft:

  • Pensionierung: Wenn Sie Ihr Freizügigkeitskapital aufgrund Ihrer Pensionierung beziehen, wird Ihr Kapital in Ihrem Wohnkanton besteuert. Der Kapitalbezug wird in der Schweiz gesondert vom übrigen Einkommen und Vermögen zu einem reduzierten Satz versteuert, der je nach Kanton auf einer anderen Berechnungsgrundlage basiert. Informieren Sie sich diesbezüglich direkt bei Ihrem Wohnkanton.
  • Bezug aufgrund selbstständiger Erwerbstätigkeit: Wenn Sie sich im Rahmen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit dazu entschliessen, Ihr Freizügigkeitsguthaben auszahlen zu lassen, werden Steuern in Ihrem Wohnsitzkanton (bzw. bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz im Kanton der Freizügigkeitsstiftung) erhoben.
  • Bezug aufgrund der Wohneigentumsförderung (WEF): Lassen Sie sich Ihr Freizügigkeitskapital im Rahmen der Wohneigentumsförderung auszahlen, gilt auch hier: Die Steuern werden in Ihrem Wohnkanton (bzw. bei Wohnsitz ausserhalb der Schweiz im Kanton der Freizügigkeitsstiftung) erhoben.
  • Auszahlung ausserhalb der Schweiz: Sie möchten auswandern oder befinden sich bereits seit Längerem ausserhalb der Schweiz? Sobald Sie sich in der Schweiz abgemeldet haben, wird Ihr Freizügigkeitskapital bei der Auszahlung quellbesteuert und der kantonale Steuersatz am Stiftungssitz erhoben. Die Tellco Freizügigkeitsstiftung hat ihren Sitz im Kanton Schwyz, Sie profitieren deshalb direkt vom tiefsten Steuersatz schweizweit.

Ich bin selbstständig und nicht pensionskassenversichert. Kann ich weiter auf das Freizügigkeitskonto einzahlen?

Auf das Freizügigkeitskonto kann nicht eingezahlt werden. Damit Sie jedoch trotzdem optimal für Ihre Pension vorsorgen können, haben Sie die Möglichkeit, bis zu 20% Ihres Einkommens bzw. den Maximalbetrag (Stand 2023: CHF 35’280.–) in die Säule 3a einzuzahlen.

Mehr zur Vorsorge 3a

Bei der Tellco haben Sie die Freiheit, Ihre private Vorsorge ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen zusammenzustellen. Sie können einen von insgesamt vier Tellco Strategiefonds wählen, diesen optional mit spannenden Themenfonds personalisieren oder aber aus einer Fonds-Auswahlliste mit einer Vielzahl an kostengünstigen ETFs (Exchange Trade Funds) Ihre ganz persönliche Strategie kreieren. Wofür Sie sich auch entscheiden, wir sind für Sie da.

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Eine 3. Säule, die sich auszahlt?

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Hier finden Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.

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Vorsorgeguthaben sicher und rentabel anlegen?

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